Die Kfz-Versicherung kündigen - das müssen Sie wissen


Schließen Sie einen Vertrag ab, müssen Sie sich an Laufzeiten, Bedingungen und natürlich Kündigungsfristen halten. Diese Fakten treffen auch auf die Kfz-Versicherung zu. Im Gegensatz zu anderen Laufzeitverträgen binden Sie sich jedoch nicht unbegrenzt an eine Kfz-Versicherung, sondern können den Vertrag relativ leicht kündigen. Auf unserer Seite bieten wir Ihnen allerhand Informationen rund um die Kfz-Versicherung und erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie die Autoversicherung kündigen - selbst wenn Sie einen Schufa-Eintrag haben.

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Kündigungszeiträume - auch bei der Kfz-Versicherung wichtig

Die meisten Verträge von Kfz-Versicherungen laufen über ein Jahr. Es gibt einzelne Verträge, die andere Laufzeiten festlegen, jedoch sind dies eher Seltenheiten und kommen zumeist bei Oldtimern oder Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen vor.

In der Vergangenheit orientierten sich die Kfz-Versicherungen am Kalenderjahr und endeten somit zum 31. Dezember. Es spielte keine Rolle, wann Sie die Versicherung abgeschlossen haben, der Vertragsschluss war stets Ende Dezember. Mittlerweile änderten viele Versicherungsgesellschaften die Verträge und berechnen die Jahresfrist anders, startend vom Versicherungsbeginn an. Sollten Sie also die Kfz-Versicherung für Anfang März abgeschlossen haben, endet der Vertrag Ende Februar. Daher ist es wichtig, dass Sie vor dem Kündigen der Kfz-Versicherung Ihren Vertrag studieren und die Laufzeit prüfen. Der in der Werbung genannte Stichtag zum 30. November ist in diesem Fall nämlich falsch.

Um die Kfz-Versicherung ordentlich zu kündigen, was Sie natürlich auch trotz Schufa machen können, müssen Sie die folgenden Punkte beachten:

• Der Stichtag - über Jahre war der 30.November eines Jahres der letzte Tag, an dem Sie die Kfz-Versicherung kündigen konnten. Dies lag daran, dass die Kfz-Versicherung stets ein Kalenderjahr lief, im Januar begann und im Dezember endete. Wollten Sie im nächsten Jahr einen anderen Versicherer oder Tarif nutzen, müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung spätestens Ende November gekündigt haben. Da sich die Versicherungsverträge geändert haben, können Sie sich nicht mehr ausnahmslos an dieser Regelung orientieren. Der Stichtag für die Kündigung wird durch Ihren bisherigen Versicherungsvertrag festgelegt. Prüfen Sie daher, ob Ihr Stichtag nicht mitten im Sommer ist.

• Die Kündigungsfrist - die Kündigungsfrist bei der Autoversicherung beträgt stets einen Monat zum Vertragsende. Sie haben jedoch nicht unbedingt bis zum letzten Tag der Frist Zeit. Die Kündigung muss am letzten Tag der Frist bei Ihrer Versicherung vorliegen, anderenfalls obliegt es der Versicherung, ob Ihre Kündigung noch akzeptiert wird. Sollte Ihre Versicherung üblicherweise zum 31. Dezember auslaufen, muss die Kündigung Ihrer Versicherung am 30.11. vorliegen. Der Wechsel zu einer anderen Versicherung findet nun zum ersten Januar statt.

Falls Sie die Kündigungsfrist versäumt haben und am letzten Tag der Frist kündigen müssen, sollten Sie das Schreiben vorab faxen oder per E-Mail versenden. Beide Wege werden von den Versicherungen anerkannt, setzen jedoch voraus, dass Sie die Kündigung noch zusätzlich per Post verschicken.

• Die Kündigung - kündigen Sie die Kfz-Versicherung, muss dies auf dem schriftlichen Wege geschehen. Es ist nicht möglich, einen Vertrag mündlich aufzulösen. Bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung müssen Sie jedoch nicht viel beachten. Es ist nicht einmal notwendig, dass Sie einen Grund angeben. Die einzigen Punkte, die jedes Kündigungsschreiben beinhalten sollte, sind die folgenden:

• Datum der Kündigung (Ausstellungsdatum)
• Ihre Adresse und Ihr Name
• Versicherungsnummer
• Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
• Unterschrift

Dass Sie die Kündigung datieren, ist natürlich klar. Auch, dass Sie kein offizielles Schreiben ohne Ihren Namen und Ihre Adresse verfassen, ist selbstverständlich. Wichtig und für die Versicherung hilfreich ist, wenn Sie nicht nur die Versicherungsnummer benennen, sondern gleichzeitig auf das versicherte Fahrzeug Bezug nehmen. Schreiben Sie das Kennzeichen in die Kündigung, finden die Versicherungen Ihren Vertrag wesentlich schneller, gerade, wenn ein Zahlendreher in der Versicherungsnummer vorliegt. Haben Sie mehrere Fahrzeuge bei einer Autoversicherung versichert, möchten jedoch nur einen Vertrag kündigen, stellen Sie über das Kfz-Kennzeichen sicher, dass der korrekte Vertrag aufgelöst wird.

Die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

Jede Kfz-Versicherung können Sie nach einem Jahr kündigen. Hierbei ist es egal, ob Sie einen Eintrag in der Schufa haben, welchen Versicherungstyp Sie nutzen oder bei welchem Versicherer Sie versichert sind. Es gibt allerdings noch weitere Möglichkeiten, dank derer Sie früher aus einem Versicherungsvertrag herauskommen: Ihr Sonderkündigungsrecht. Dieses betrifft mitunter den Verkauf des Fahrzeugs oder einen Totalschaden. Verkaufen oder verwerten Sie das Auto, melden Sie es beim Straßenverkehrsamt ab und können die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Hierzu reicht schon die Abmeldebescheinigung des zuständigen Straßenverkehrsamts. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag tatsächlich mit dem Tag der Abmeldung; darüber hinaus bezahlte Beträge erhalten Sie natürlich zurückerstattet.

Doch gibt es weitere Gründe, aus welchen Sie die Kfz-Versicherung kündigen können:

• Preiserhöhung (falls diese nicht mit Ihnen in Verbindung stehen)
• Unfallschäden

Im Laufe des Versicherungsjahres informiert Sie die Kfz-Versicherung darüber, ob sich die Kosten für Ihren Tarif im nächsten Jahr erhöhen. Sollte dies der Fall sein und werden die Kosten nicht aus Gründen erhöht, die direkt mit Ihnen in Verbindung stehen, steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht zu. Ab dem Tag, an dem Sie die Information von Ihrer Versicherung schriftlich erhielten, können Sie zwei Wochen lang kündigen. Ausnahmen bestehen, wenn die Preiserhöhung auf einem Unfall Ihrerseits basiert und sich Ihre Schadensfreiheitsklasse ändert. Auch, wenn Sie umgezogen sind und durch den Ortswechsel eine Preiserhöhung stattfinden muss, trifft das Sonderkündigungsrecht nicht auf Sie zu.

Hatten Sie einen Unfall, können sowohl Sie als auch Ihre Kfz-Versicherung den Vertrag außerordentlich kündigen - jedoch erst nach Begleichung der Kosten. Die Kündigungsfrist beginnt nun mit dem Tag der Schadensregulierung und beträgt zwei Wochen.

Das sollten Sie bei der außerordentlichen Kündigung beachten

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen, müssen Sie ein wenig anders vorgehen, als bei der gewöhnlichen Kündigung. Jetzt ist es nämlich wichtig, dass Sie einen Kündigungsgrund benennen. In der Regel ergibt sich der Grund bereits aus der Information, die Sie von Ihrer Versicherung erhielten. Haben Sie beispielsweise einen günstigeren Anbieter gefunden und sind Sie mit der Preiserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung nicht einverstanden, nehmen Sie in der Kündigung schlichtweg auf die Preiserhöhung Bezug. Kündigen Sie nach der Schadensbegleichung nach einem Unfall, benennen Sie die Schadensregulierung und teilen mit, dass Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach der Regulierung Gebrauch machen.

Es ist immer sinnvoll, dass Sie die Versicherung nicht allein aufgrund des Sonderkündigungsrechtes auflösen. Wir empfehlen Ihnen, die außerordentliche mit einer ordentlichen Kündigung zu kombinieren. Im Schreiben selbst notieren Sie »kündige ich die Versicherung außerordentlich zum ..., hilfsweise zum ... (Ende des Versicherungsvertrags).

Kündigung und Wechsel - wie trotz Schufa vorgehen?

Von unserer Seite wissen Sie bereits, dass Sie trotz Schufa-Einträgen und der sich daraus ergebenden schlechten Bonitätsprüfung durchaus gute Chancen haben, Ihre Wunsch-Kfz-Versicherung abzuschließen. Es ist recht unwahrscheinlich, dass Sie nach der Kündigung völlig ohne eine Kfz-Versicherung dastehen. Im schlimmsten Fall können Sie stets auf die Haftpflichtversicherung zurückgreifen, da diese kaum Hürden besitzt.

Dennoch ist es sinnvoll, eine bestehende Kfz-Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Vertrag gefunden haben. Da es sich bei der Autoversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, erlischt Ihre Betriebserlaubnis, sobald der Vertrag endet. Ohne einen Versicherungsnachweis dürfen Sie das Auto nicht mehr führen. Suchen Sie daher immer erst nach einem neuen Versicherer, stellen Sie die Versicherungsanfrage, warten Sie die Versicherungsbestätigung ab und kündigen Sie zum Schluss Ihre bisherige Kfz-Versicherung.

Info: Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie heute zumeist per E-Mail schon einige Stunden nach dem Vertragsabschluss. Diese Bestätigung genügt als Nachweis und kann von Ihnen auch genutzt werden, wenn Sie ein neues Kfz beim Straßenverkehrsamt anmelden.

Kündigen Sie die Kfz-Versicherung, teilt Ihr alter Versicherer dem Straßenverkehrsamt mit, dass die Versicherung aufgelöst wird. Den neuen Nachweis müssen Sie erbringen. Durch dieses Vorgehen verhindern die Behörden, dass unversicherte Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind.

Mit uns die Kfz-Versicherung einfach kündigen

Sie wissen jetzt, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung trotz Schufa kündigen. Aber wie finden Sie eine neue Kfz-Versicherung, die Ihren bisherigen Vertrag möglichst noch verbessert? Natürlich mit uns. Wir bieten Ihnen auf unserer Seite einen kostenlosen Tarifvergleich für die Kfz-Versicherung, mit dem Sie sowohl Haftpflichtversicherungen, als auch Teil- und Vollkaskoversicherungen finden. Vergleichen Sie nach der Eingabe Ihrer Daten einfach die einzelnen Tarife und suchen Sie sich das Angebot heraus, das zu Ihnen passt. Trotz Schufa ist es durchaus möglich, eine hochklassige Vollkaskoversicherung zu erhalten. Eventuell benötigen Sie ein wenig mehr Geduld, es ist jedoch selten, dass Sie nur aufgrund der Schufa keinen Vertrag erhalten. Absolut sicher gehen Sie mit der Haftpflichtversicherung - hier werden kaum Kunden abgelehnt. Probieren Sie unseren Vergleich einfach einmal aus und sehen Sie selbst, wie viel Geld Sie jährlich durch die Kündigung und den Wechsel Ihrer Autoversicherung sparen können.

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